L     Online Immobilienlexikon - Immobilienfachwissen aus der Immobilienwirtschaft

A  :   B  :   C  :   D  :   E  :   F  :   G  :   H  :   I  :   K  :   L  :   M  :   N  :   O  :   P  :   R  :   S  :   T  :   U  :   Ü  :   V  :   W  :   Z  :  

Landesindex der Konsumentenpreise (LIK)

Die Zahlenreihe widerspiegelt die Preisentwicklung der für die privaten Haushalte bedeutsamen Waren und Dienstleistungen. Die vom Bundesamt für Statistik (BFS) monatlich veröffentlichte Indexzahl gibt Aufschluss darüber, in welchem Umfang die Lebenshaltung infolge von Preisveränderungen, aber unbeeinflusst durch änderungen im Konsumverhalten oder durch Veränderungen der Güterqualitäten teurer oder billiger geworden ist.



Laufzeit

Die Laufzeit eines Darlehens ist der Zeitraum beginnend vom Vertragsbeginn des Darlehens bis zu seiner vollständigen Rückzahlung. In den meisten Fällen haben Hypothekendarlehen i.d.R. eine Laufzeit von 30 Jahren. Innerhalb dieser Laufzeit geben die Banken noch eine Zinsbindungsfrist. Dies ist der Zeitraum, für den die Bank die Höhe des Zinses garantiert.



Leerwohnungsziffer

Prozentuales Verhältnis der Leerwohnungen zum Gesamtwohnungsbestand. Als leerstehende Wohnungen gelten alle bewohnbaren, unbesetzten Wohnungen und Einfamilienhäuser, die zu dauernder Vermietung oder zum Kauf angeboten werden. Die Zahl der Leerwohnungen wird vom Bundesamt für Statistik (BFS) jährlich mit Stichtag 1. Juni ermittelt.



Liegenschaft

Bebaute oder unbebaute Bodenparzelle (Grundstück).



Liegenschaftsaufwand

Gemäss handelsrechtlichen oder steuerrechtlichen Bestimmungen erfasster Wert der im Rahmen der Nutzung einer Immobilie verbrauchten Güter und Dienstleistungen. Zum L. zählen der Fremdkapitalzins, der Betriebsaufwand, der Unterhaltsaufwand und die Abschreibungen. Vertraglich ausgeschiedene Nebenkosten und kalkulatorische Liegenschaftskosten stellen keinen L. dar.



Liegenschaftssteuern

Wert aller in einer Abrechnungsperiode für die Bereitstellung von Wohn- und Geschäftsraum verbrauchten Güter und Dienstleistungen, einschliesslich der auf dem Grundstück lastenden Objektsteuern (Liegenschaftssteuern).
Kalkulatorische L. sind Kosten, die keine Entsprechung beim Liegenschaftsaufwand finden. Es handelt sich um die Eigenkapitalzinsen, den Unternehmerlohn und die Risikoprämie. Diese Kosten müssen aus dem Gewinn gemäss buchhalterischer Erfolgsrechnung gedeckt werden.




BAUMANN Immobilien