P     Online Immobilienlexikon - Immobilienfachwissen aus der Immobilienwirtschaft

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Pacht

Zeitweise überlassung einer nutzbaren Sache (z.B. landwirtschaftliches Grundstück, Hotel, Betrieb) oder eines nutzbaren Rechts (z.B. Fischereirecht) zum Gebrauch und zum Bezug der Früchte oder Erträgnisse gegen Entrichtung eines Pachtzinses. Die gesetzlichen Bestimmungen über die P. sind im Schweizerischen Obligationenrecht (Art. 275 ff. OR) und in der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG) geregelt.



Pachtzins

Entgelt für die Pacht.



Parterre, Erdgeschoss

Zu ebener Erde gelegener Gebäudeabschnitt
Hoch-P., eine halbe Treppe über dem Erdboden gelegenes Geschoss.




Perimeterbeitrag

Rückvergütung von Erschliessungskosten an das Gemeinwesen



Promotor

Initiant einer Bauinvestition, ohne Absicht, die Immobilie auf Dauer im Eigentum zu halten.



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